Bomberpilot hat geschrieben:Und wer stört sich an so einer Reichskriegsflagge? Ist legal also kann sie jeder hissen wann und wo er will fertig aus....Das ist doch wirklich lächerlich......
Falsch!
Das zeigen der Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 kann nach einen Stragftatbestand nach §§ 86, 86a StGB erfüllen. Es gibt dabei aber keine bundeseinheitliche Regelung:
In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang, in dem die Flagge gezeigt wird, ab.
Provokationen werden hierbei unter dem tatbestand subsumiert.
In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen "nur" einen "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" dar, die Flagge wird dabei sofort eingezogen.