Kridikä hat geschrieben:Die Polizei hat immer das Recht die Identität festzustellen. Sollte sich die Person weigern, so ist eine Durchsuchung ebenfalls erlaubt. Wenn jemand den Schutz der Gruppe sucht, dann ist es nunmal so dass in diesem Fall die Gruppe betroffen ist.
Die Grauzone, die hier gerne von der Gegenseite genannt wird ist die "erkennungsdienstliche Behandlung". Liegt die dann in diesem Fall wirklich vor? Bei einer Straßensperre beispielsweise, werde ich auch nicht "festgehalten", es dauert eben nur weil einer nach dem anderen kontrolliert werden muss.
Frage ist also.. war nach Feststellung der Identität die Möglichkeit vorhanden ins Stadion zu kommen? ... auch hier hat das Gruppenverhalten dafür gesorgt, dass man das gar nicht mehr beurteilen kann.
Wie soll eine Kontrolle von 400 Personen binnen 1,5h stattfinden? Die ganz ersten wären da vielleicht noch regulär ins Stadion gekommen, ja…
Ich weiß auch von einem, die sind aber abgehauen, nachdem sie die Anlegestelle nicht verlassen und zum individuell zum Stadion reisen durften.