Waldhof-Ossi hat geschrieben:Hm könnte ja der nette WM-Brief sein, du noch nix bekommen?
ich werde nichts bekommen, weil ich immer anständig bin

also vermute ich!
Signal für die WM?
Nicht nur in Foren von Fußballfans ist die Aufregung über das Urteil groß. Auch Juristen diskutieren im Internet heftig darüber. Der Titel einer Diskussion auf der Seite "Law Blog" von Udo Vetter "Die Welt nackt zu Gast bei Freunden" überspitzt eine Befürchtung, die viele hegen. Zwar behandelt das Urteil einen Einzelfall, betont der Anwalt der jungen Dresdnerin, Jörg Freund. Aber die Polizei könnte es dennoch zum Anlass nehmen, die Grenze zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten auch bei der Fußball-WM etwas anders zu ziehen. Immerhin wurde das Urteil, obgleich schon im April gefällt, erst jetzt veröffentlicht. Ein "politisches Signal", glauben manche.
Entscheidung vor Ort
Wie die Polizei bei der WM konkret vorgeht, kann keiner sagen. Auch nicht die ZIS, die "Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze". Dort werden zwar Informationen über gewalttätige Fans oder Hinweise auf mögliche Ausschreitungen bei Fußballspielen gesammelt und weitergegeben, bestätigt ZIS-Sprecher Frank Scheulen. Die tatsächlichen Maßnahmen aber hängen von der Lage vor Ort ab und werden - wie immer - von der Polizei vor Ort entschieden.
"Grundrechtseingriffe normiert"
Für Juristen hat das Urteil Bedeutung über die WM hinaus. Denn was ist, wenn es Schule macht? Können harmlose und rechtschaffene Menschen künftig auch bei Popkonzerten ohne weiteres so intensiv kontrolliert werden? Oder am Flughafen? Rechtsanwalt Rainer Robbel aus Euskirchen, der sich auch im Internet zu Wort gemeldet hat, befürchtet, dass mit solchen Urteilen "Grundrechtseingriffe normiert werden, die das Grundgesetz eigentlich verhindern wollte".
Hoffen auf die höhere Instanz
Robbel schätzt aber, dass das Urteil von der nächsthöheren Instanz "kassiert" wird. Das hofft auch die 16-jährige Klägerin. Unterstützt von Sven Schellenberg und Anwalt Jörg Freund will sie eine Berufung erzwingen. Die hatte das Gericht in Saarlouis zwar nicht zugelassen, dagegen hat sie aber Beschwerde eingelegt. Denn, findet ihr Anwalt: "Das Urteil kann nicht Bestand haben."
Quelle: t-online