Regeln zur Sicherheit im Stadion und Strafen gegen Vereine

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Regeln zur Sicherheit im Stadion und Strafen gegen Vereine

Beitragvon gense » 01.08.2016, 19:59

Da ich die Strafen des DFBs (gerade im aktuellen Fall) nicht nachvollziehen kann, hier einfach mal ein Vorschlag wie man meiner Meinung nach Regeln und VerbandsStrafen zur Sicherheit im Stadion rechtsstaatlich regeln kann.

Die Gestaltung liegt der rechtsstaatliche Gedanke, dass nur der bestraft wird, der auch Schuld hat zu Grunde.

a) Sehr genaue Vorschriften zur Sicherheit im Stadion. Der DFB sollte über die baulichen Sicherheitsvorschriften wie Fantrennnung usw GENAUE Vorgaben machen welche weiteren Maßnahmen am Spieltag erforderlich sind. Gestaffelt nach Risikoeinschätzung der Partie, zurückliegenden Vorfällen des gastgebenden Vereins und Zuschaueraufkommen. Diese Vorschriften sollten auf EINHALTUNG am Spieltag durch den DFB kontrolliert werden. Zumindest bei Risikospielen oder bei Vereien, deren Fans negativ auffielen. Nur Verstösse des Vereins gegen die angeordneten Sicherheitsmassnahmen dürfen bestraft werden. Nicht das Fehlverhalten einzelner Fans.

Sicherheitsmassnahmen könnten z.B. sein:

Einlass-Kontrolle.. mit mehrstufiger Leibesvisitation.
z.B. Bei Spielen und Vereinen, die in der Vergangenheit wenig oder gar nicht aufgefallen sind: Stichprobenartiges Abtasten einzelner Personen (ca. 2%)
Bei Sicherheitsrelevanten Vorfällen könnte diese Massnahmen dann verschärft werden. z.B. gründlicheres, umfassenderes Abtasten, 2, Kontrolle beim Einfang in der Fankurve, usw,
Bei mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen wäre (befristete) Videoüberwachung ohne Archivierung, festgelegte Anzahl und Position von Ordnern im Block, usw als Maßnahme denkbar. Es muss ein nachzuvollziehender Katalog an Sicherheitsmaßnahmen her! Zudem präventive Maßnahmen. Fanprojekte, Fanbeauftrage, usw

Wichtig dabei ist, dass die Vorgaben detailliert und klar sind. Zudem mehrstufig! Dieser Maßnhamen-Katalog kann und soll durchaus transparent der Öffentlichkeit zur Diskussion und stetigen Anpassung dargelegt werden. Das oben war nur ein handvoll Beispiele. So ein Katalog kann gern gegliedert in verschiedene Bereiche gegliedert eine hohe Anzahl an Maßnahmen aufzählen.

Weiterhin könnte regional aufgeteilt der DFB/DFL Sicherheitsbeauftrage einstellen, die mit den Vereinen gemeinsam Massnahmen erörtern. Und zudem bei wiederholten Sicherheitsverstößen auch individuelle Massnahmen, ortsbezogen (jedes Stadion ist anders) und individuell befristet festlegen. Wichtig empfinde ich dass aufgrund Sicherheitsvorfällen verschärfte Massnahmen befristet sind und nach Risikoeisnchätzuing erfolgen Ggf. könnte der Verein dann Kosten befristet auf die Eintrittskarten umlegen.

Wenn Kosten für die Sicherheit einen bestimmten %-Satz der Spieltagseinahmen übersteigen, sollten diese durch ein Fonds unterstützt werden. Wenn z.B. eine Videoüberwachung eingeführt werden muss, sollte ein Verein, der kurz vor der Insolvenz steht, ruhig die Kosten aus den Milliarden, die durch die DFL-Vereine eingenommen werden getragen werden. Der Fond sollte prozentual von allen Vereinen mit einem jährlichen Budget ab x Millionen Euro getragen werden. Und bei Vereinen ztur Geltung kommen, wo x % der Spieltagseinahmen für Sicherheit draufgehen.


Hintergrund an der Sache ist, dass ich denke, dass der DFB versucht das Fehlverhalten einzelner auf die Vereine abzuwälzen um sich selbst als nationaler Verband aus der Kritik der Öffentlichkeit zu entziehen.

Mein Vorschlag verfolgt den staatsrechtlichen Grundsatz, dass nur der bestraft werden darf, der auch scheiße gebaut hat. Jeder Verein muss ich darüber im klaren sein, was er zu tun hat, was scheiße bauen ist und mit welcher Sanktion er dann zu rechnen hat. Es gibt immer Mittel und Wege Dinge in ein Stadion zu schleppen, die da nicht hingehören! Das kann niemand verhindern. Die Vergangenheit und die zahlreichen Strafen belegen das. Selbst in videoüberwachten Arenen mit zig hundert Ordner. Sicherheit ist wie Schwangerschaft ...so en bissel schwanger gibt es nicht. Und es ist unmöglich als Verein Sicherheit im Stadion zu garantieren.

Es ist einfach für Vorfälle wie einen Böllerwurf die Vereine zu bestrafen. aber eben nicht effektiv (ändert sich nichts) und zudem schiebt man die Verantwortung sozialer Probleme auf die Vereine ab und legt den Utopischen Anstatz zu Grunde Vereine können Vorfälle absolut verhindern. Bestraft wird zur Zeit schuldunbezogen und kollektiv! Vereine - z.B. "kleinere" wie wir ..stehen zudem ständig in einem Interessenkonflikt, zwischen Sicherheit und wirtschaftlichem Überleben. Sicherheit kostet Geld. Hier sind klar Vorgaben nötig.

Durch klare Massnahmen und Strafen, die jeder im Internet nachlesen kann, wie der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr unterliegen die Strafen einer Transparenz. Der Vorwurf der Ungleichbehandlung, Willkür oder drakonische Strafen zu verhängen bleiben, genauso wie Verhandlungen vorm Sportgericht; Einsprüche und Ungerechtigkeitgefühl aus. Es wird nach aussen zudem klar kommuniziert, dass Vereine nicht die Verantwortung für Straftaten einzelner übernehmen können.

Das muss meiner Meinung nach der Grundsatz von Regeln und zur Strafen zur Wahrung der Sicherheit im Stadion sein. Alles andere ist Verantwortung auf den nächsten Abschieben und versuchen in der Öffentlichkeit als Saubermann dazustehen! Rechtsstaatlichkeit wird verletzt und drauf geschissen und ich persönlich für irgenden verwichsten Böllerwerfer bestraft!
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Regeln zur Sicherheit im Stadion und Strafen gegen Vereine

Beitragvon Markus » 01.08.2016, 21:05

Es gibt nur eine Regel für mich.

An die Stadionordnung halten.

Dann müsste das alles hier erst gar nicht diskutiert werden.

Ursache und Wirkung. Klar ist es hart, aber wenn sich in der Kurve keiner aufrafft, dagegen was zu tun (Und wenn es nur eine Meldung an PROWaldhof ist) solange wird es Strafen geben.

Alles andere ist für mich irrelevant.
Ich respektiere generell das Recht eines jeden Menschen auf freie Meinungsäußerung. Ich nehme dieses Recht aber auch für mich in Anspruch.
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Re: Regeln zur Sicherheit im Stadion und Strafen gegen Verei

Beitragvon Volkstribun » 02.08.2016, 11:10

Nur mal so nebenbei bemerkt: Es ist noch gar nicht lange her, da musste der VFL Osnabrück im Pokal die Segel wegen eines Feuerzeugwurfs streichen. Demgegenüber kommen wir noch glimpflich, d. h. ohne Punktabzug oder dergleichen davon. Und wenn hier immer so hochtrabend mit Rechtstaatlichkeit argumentiert wird: Ein wirtschaftlicher Schaden ist ohne Zweifel bei uns da, aber eine Bestrafung einzelner Personen im expressis verbis strafrechtlich relevanten Bereich inklusive Geltung des Grundgesetzes liegt doch gar nicht vor! Niemand steht als einzelner Fan vor Gericht, die Fangruppe insgesamt wird strafrechtlich gar nicht belangt!

Insofern sollte man die Geschichte auch nicht zu hoch hängen.

Und wenn man schon mit Grundrechten argumentiert, dann muss man leider auch feststellen, dass durch die Arschgeigen, die uns das eingebrockt haben, möglicherweise ein viel wichtigeres Grundrecht eingeschränkt wird, wenn es nämlich tatächlich notwendig werden sollte, Überwachungskameras auf alle Stadionbesucher zu richten!!!
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Re: Regeln zur Sicherheit im Stadion und Strafen gegen Verei

Beitragvon mischamei » 02.08.2016, 11:13

Markus hat geschrieben:Es gibt nur eine Regel für mich.

An die Stadionordnung halten.

Dann müsste das alles hier erst gar nicht diskutiert werden.

Ursache und Wirkung. Klar ist es hart, aber wenn sich in der Kurve keiner aufrafft, dagegen was zu tun (Und wenn es nur eine Meldung an PROWaldhof ist) solange wird es Strafen geben.

Alles andere ist für mich irrelevant.


richtig markus, da muss ich dir ausnahmweise recht geben. jedem sollte klar sein, was weitere vergehen künftig für folgen haben kann und somit sollte es Motivation sein, solche Blindgänger zu melden. ach ja und bitte nicht nur an pro Waldhof sondern direkt an den verein.
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Re: Regeln zur Sicherheit im Stadion und Strafen gegen Verei

Beitragvon pfostenkicker » 02.08.2016, 12:51

Volkstribun hat geschrieben:Nur mal so nebenbei bemerkt: Es ist noch gar nicht lange her, da musste der VFL Osnabrück im Pokal die Segel wegen eines Feuerzeugwurfs streichen. Demgegenüber kommen wir noch glimpflich, d. h. ohne Punktabzug oder dergleichen davon. Und wenn hier immer so hochtrabend mit Rechtstaatlichkeit argumentiert wird: Ein wirtschaftlicher Schaden ist ohne Zweifel bei uns da, aber eine Bestrafung einzelner Personen im expressis verbis strafrechtlich relevanten Bereich inklusive Geltung des Grundgesetzes liegt doch gar nicht vor! Niemand steht als einzelner Fan vor Gericht, die Fangruppe insgesamt wird strafrechtlich gar nicht belangt!

Insofern sollte man die Geschichte auch nicht zu hoch hängen.

Und wenn man schon mit Grundrechten argumentiert, dann muss man leider auch feststellen, dass durch die Arschgeigen, die uns das eingebrockt haben, möglicherweise ein viel wichtigeres Grundrecht eingeschränkt wird, wenn es nämlich tatächlich notwendig werden sollte, Überwachungskameras auf alle Stadionbesucher zu richten!!!


Richtig, im Endeffekt gibt es kein Recht, das besagt, dass ich als einzelne Person ein Fußballspiel besuchen darf.
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