SVWM hat geschrieben:brilloo hat geschrieben:SVWM hat geschrieben:Ist es doch. Der Konsum von Cannabis und anderen btm ist in Deutschland nicht verboten. Er zählt als straffreie selbstschädigung.
Der Besitz aber ist es.SVWM hat geschrieben:305er hat geschrieben:Selbstreinigende Kurve bedeutet aber auch das die Kiffer dort nix zu suchen haben. Aber wer spielt hier Ankläger und Richter weil eben jeder seine eigene Meinung zu gewissen Dingen wie Recht und Ordnung hat....
Gesendet von meinem SM-G850F mit Tapatalk
ob die Leute kiffen oder saufen ist doch scheissegal. Weis nicht wo dein Problem ist. Jedem das seine. Ich bspw. Brauche keines von beidem.
Super. 305er sagt, dass die selbstreinigenden Kurve schwierig ist weil jeder seine eigenen Meinung hat und dein Gegenargument ist, dass es dir egal ist ob die Leute kiffen.
Der bestiz ist erst ab einer gewissen menge strafbar, die sich je nach Bundesland unterscheidet und zwischen 5 und 10 Gramm liegt. 305er sagt das kiffende Menschen genausowenig in den block gehören wie polen böller schmeisser. Der unterschied ist aber eben das eines eine Straftat ist und das andere nicht. Oder sollen zigarettenraucher und biertrinker auch vom block bereinigt werden?Willkommen im 21. Jahrhundert
Es ist mal in der Vorunde gewesen, welches Spiel weiß ich aber nicht mehr genau. Könnte gegen Lautern II gewesen sein, da sagte ein Junge auch zu seinem Vater: Papa hier stinkt es aber, hat sich jemand nicht gewaschen? Der Papa meinte nur, ne das ist nur sowas wie eine Zigarette oder eine Pfeife so wie der Opa sie raucht
