Beschneidung von Fanrechten

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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon SVW07-MANNEM » 23.11.2012, 02:17

Bladerunner hat geschrieben:
CF04Daniel hat geschrieben:Breite Kritik an Ganzkörper-Kontrollen in München
http://www.kicker.de/news/fussball/bund ... nchen.html


Das hat Schalke damals mit den Baslern auch abgezogen.








Nur was hat es gebracht? nichts hat doch noch mächtig geknallt im block :mrgreen:
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Bladerunner » 23.11.2012, 10:47

SVW07-MANNEM hat geschrieben:
Bladerunner hat geschrieben:
CF04Daniel hat geschrieben:Breite Kritik an Ganzkörper-Kontrollen in München
http://www.kicker.de/news/fussball/bund ... nchen.html


Das hat Schalke damals mit den Baslern auch abgezogen.








Nur was hat es gebracht? nichts hat doch noch mächtig geknallt im block :mrgreen:


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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Ramoney » 18.03.2013, 23:21

Fans bei Auswärtsspiel: Sicherheits-Check in der Unterhose
http://www.spiegel.de/sport/fussball/fu ... 89397.html
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon lone » 16.08.2013, 15:46

Mal was positives...

Quelle ist ne HSV-Infomail.

[...]knapp 50.000 Zuschauer (darunter ca. 500 Gäste-Anhänger) werden am Samstag um 15:30 Uhr erwartet. Und die werden feststellen, dass die Zäune im Stehplatzbereich der Nordtribüne verschwunden sind. „Wir beim HSV wollen ein Stadion ohne Zäune, wir wollen Fans nicht mit Gittern vom Geschehen trennen, und wir sind überzeugt davon, dass alle HSVer verantwortlich mit dieser Freiheit umgehen werden“, erklärt Vorstandsmitglied Oliver Scheel die Maßnahme. Außerdem neu: Als Besucher erhalten Sie bei unseren HSV-Helfern auf Wunsch kostenlos das offizielle Arenamagazin „Heimspiel“.
Und nur mal so nebenbei, lone mit kleinem 'L', nich großem 'i' - soviel Zeit muss sein ;)
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Lokalpatriot » 14.02.2014, 18:04

Der Deutsche Städtetag will die Reisefreiheit für Fußballfans einschränken.

http://www.westline.de/fussball/news/De ... 22,1729667
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- Fußball der Arbeiterklasse -


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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Lenny » 15.02.2014, 05:05

Der Patriot hat geschrieben:Der Deutsche Städtetag will die Reisefreiheit für Fußballfans einschränken.

http://www.westline.de/fussball/news/De ... 22,1729667



Verstehe ich nicht - dachte immer, diese Probleme gibt es nur in Mannheim? Was beschäftigt sich denn der Deutsche Städtetag mit solchen Dingen? Vielleicht sollte man den Artikel mal dem Gemeinderat hier vorlegen!?
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon SVW07-MANNEM » 08.04.2014, 20:47

Schikanen gegen Fußballfans
Bahnbrechende Entwicklung

Die Bundespolizei untersagt Fans des 1. FC Köln eine Zugfahrt nach Berlin. Das Aufenthaltsverbot steht jedoch auf rechtlich fragwürdiger Basis.
BERLIN taz | Hunderte Anhänger des 1. FC Köln werden am Freitag ihrem Profiteam nach Berlin folgen. Der Spitzenreiter der Zweiten Fußball-Bundesliga gastiert bei Union. Anlässlich des Spiels haben die Ultras der „Wilden Horde“ einen Sonderzug organisiert. Früher kümmerte sich das Kölner Fanprojekt um deren Organisation. Seit ein paar Jahren haben die Ultras diese Aufgabe übernommen – eine Routineangelegenheit eigentlich.

Dieses Mal allerdings findet die Reise unter besonderen Vorzeichen statt. In einer Pressemitteilung hat der „Kölsche Klüngel“, die selbstorganisierte Fanhilfe des 1. FC Köln, mitgeteilt, dass die Bundespolizeiinspektion Köln an etliche Personen Briefe verschickt hat. Die Adressaten haben ein „Betretungsverbot für den Zug, den Kölner Hauptbahnhof, den anvisierten Berliner Bahnhof und sämtlichen Bahnhöfen dazwischen“ erhalten. Nachfragen in der Kölner Fanszene haben ergeben, dass momentan 18 Personen davon betroffen sind. Es ist unklar, wie viele es insgesamt sind. Deswegen hat die Fanhilfe alle Betroffenen aufgefordert sich zu melden.

Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbote sind rechtliche Instrumentarien, die ursprünglich zur Bekämpfung von Drogenkriminalität oder für politische Vorgänge im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts angewandt worden. In der Fußballszene haben sie seit einigen Jahren vermehrt Einzug gehalten. Ein Aufenthaltsverbot für alle Bahnhöfe, die Gleisanlagen sowie den entsprechenden Zug „ist dennoch ein ziemlicher Exot“, wie Rechtsanwalt Tobias Westkamp sagt. Der Jurist ist Mitglied der AG Fananwälte und vertritt die Kölner Fanszene in rechtlichen Angelegenheiten.

Normalerweise wird von den Ultras vom Kartenverkauf, über die Gastronomie bis hin zur Ordnung im Zug alles in Eigenregie organisiert. Bereitschaftspolizei oder anderes Ordnungspersonal fährt im Zug nicht mit. Als vor ein paar Jahren der erste von der Wilden Horde organisierte Sonderzug in den Hamburger Hauptbahnhof einfuhr, wurden aus dem Zug heraus bengalische Fackeln gezündet. Dieser Vorfall sorgte für erhebliche Verstimmung bei der Bundespolizei.

Die beiden Parteien kamen jedoch zu einer Übereinkunft. Die Bundespolizeidirektion Köln sprach den Organisatoren ihr Vertrauen aus. Seitdem kam es auf den Fahrten zu keinen bedenklichen Vorfällen mehr. Dafür fährt auch weiterhin keine Polizei mit. Dieselbe Institution hat jetzt aber die Anhörungsschreiben verschickt.

Auf Nachfrage hat die Bundespolizeiinspektion in Köln den Vorgang bestätigt und erklärt, die betroffenen Fans seien alle mehrfach durch schwere Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte aufgefallen. Daher habe man sie im Rahmen der Gefahrenabwehr mit den Aufenthaltsverboten belegt und werde ihnen am Freitag zwischen Köln und Berlin komplett das Zugfahren verbieten. Die Schreiben dafür seien bereits am Montag postalisch verschickt wurden.
Es geht um die Ausmaße

Rechtsanwalt Westkamp stellt fest, „dass das Mittel der Aufenthaltsverbote grundsätzlich nicht gegen geltende Rechtsnormen verstößt, da es hierfür eine Ermächtigungsgrundlage gibt.“ Seine Kritik bezieht sich jedoch auf zwei andere Ebenen. Einerseits kritisiert er die Verteilung als relativ unverhältnismäßig. Im Normalfall wird betroffenen Personen von der jeweiligen Landespolizei ein Aufenthaltsverbot für das Gebiet um ein Stadion ausgesprochen. Dies würde nicht die Ausmaße annehmen, die nun mit dem kompletten Zugverkehr auf dem Weg zwischen Köln und Berlin im Raum stehen.

Andererseits erklärt Westkamp, die spezifische Begründung, das Verbot diene der Gefahrenabwehr, sei nicht haltbar. Deren Prognose stützt sich vor allem auf Vorfälle, die sich im letzten Jahr in einem Regelzug auf der Rückkehr des Kölner Anhangs vom Spiel in Karlsruhe ereigneten. Damals ist es zu Auseinandersetzungen zwischen Fans und Polizisten gekommen. Die Hergänge unterscheiden sich je nach Sichtweise zwischen Polizei und Fans und sind mittlerweile Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

In der Kölner Fanszene vermutet man indessen, dass die Geschichte Hintergründe hat, die in den aktuellen politischen Debatten zu suchen sind. Nordrhein-Westfalens SPD-Innenminister versucht seit einigen Monaten sich bundesweit im Bereich der Innenpolitik zu profilieren. Neben Rockerclubs und Rechtsextremisten, hat „Hardliner“ Jäger deswegen auch Fußballgewalt zu einem seiner Hauptthemen erkoren. Genau wie die restriktive Verkaufsregelung für Gästekarten an die Fans von Hannover 96 kürzlich zum Derby gegen Eintracht Braunschweig scheinen die ausstehenden Aufenthaltsverbote ein Testballon zu sehen. Man probiert aus, wie weit man gehen kann.


Quelle: http://www.taz.de/!136396/
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Theloke » 11.06.2014, 09:28

Gewalt im Fußball: Innenminister planen härtere Strafen für Hooligans

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 74443.html

Interessante Äußerungen von Herrn Gall - sind die mit Fakten belegt?

"Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) kündigte eine härtere Gangart auch gegenüber Vereinen an, die Sicherheitsauflagen nicht einhalten. "Die Gewalt nimmt zu, die Anzahl der Straftaten nimmt zu, die Anzahl der verletzten Polizisten nimmt zu", sagte der SPD-Politiker. Bislang habe sich die Polizei kooperativ gezeigt, wenn Vereine Sicherheitsauflagen nicht sofort voll erfüllen konnten. "
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Bladerunner » 11.06.2014, 10:20

Theloke hat geschrieben:Gewalt im Fußball: Innenminister planen härtere Strafen für Hooligans

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 74443.html

Interessante Äußerungen von Herrn Gall - sind die mit Fakten belegt?

"Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) kündigte eine härtere Gangart auch gegenüber Vereinen an, die Sicherheitsauflagen nicht einhalten. "Die Gewalt nimmt zu, die Anzahl der Straftaten nimmt zu, die Anzahl der verletzten Polizisten nimmt zu", sagte der SPD-Politiker. Bislang habe sich die Polizei kooperativ gezeigt, wenn Vereine Sicherheitsauflagen nicht sofort voll erfüllen konnten. "


Sicher nicht.
Wieder mal nur leere Parolen die beim Volk Angst verbreiten sollen.
Könnte auch aus nem BILD Artikel sein die von Dir zitierte Stelle.
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Re: Beschneidung von Fanrechten

Beitragvon Ladenburger » 11.06.2014, 10:23

OLG Karlsruhe: Fussball-Transparent mit Aufschrift "*A*.*C*.*A*.*B*.*" ist strafbare Beleidigung
_____________________________________________________________

Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „*A*.*C*.*A*.*B*.*“ – eine Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ - hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 25.09.2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der Beleidigung (§ 185 StGB) schuldig gesprochen und ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30.- EUR verwarnt.

Das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil, das den erstinstanzlichen Freispruch bestätigte, hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19.07.2012 aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts vom 02.11.2012).

Durch Beschluss vom 20.05.2014 hat der 1. Strafsenat nun die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.09.2013 verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Beleidigung rechtskräftig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14

Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe v. 06.06.2014
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