Fußballgericht lockert 50-plus-1-Regelung
Bisher dürfen nur Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg mehrheitlich im Besitz von Konzernen sein. Ein Gerichtsurteil könnte das nun mittelfristig ändern.
Ein Fußballgericht hat die 50-plus-1-Regel, nach der ein Investor nicht die Mehrheit eines Fußballvereins kaufen darf, aufgeweicht. Ein Unternehmen darf mehr als 50 Prozent der Anteile erwerben, wenn dieses mehr als 20 Jahre den Fußballverein ununterbrochen erheblich gefördert hat, entschied das Ständige Lizenzliga-Schiedsgericht.
Der Bundesligist Hannover 96 hatte gegen einen Paragrafen der Satzung des Fußball-Ligaverbandes geklagt, nach dem die 50-plus-1-Regelung nur in einem Ausnahmefall gebrochen werden darf: wenn der Investor "vor dem 1.1.1999" einen Verein über mindestens 20 Jahre gefördert hat.
Die Ausnahme trifft nur auf die beiden Konzerne Bayer (Leverkusen) und Volkswagen (VfL Wolfsburg) zu. Mit dem Urteil des Ständigen Lizenzliga-Schiedsgerichts fällt die Einschränkung "vor dem 1.1.1999" weg, sodass auch andere Vereine, die langjährige Sponsoren haben, von diesen nach 20 Jahren der Förderung übernommen werden können.
Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, begrüßte das Urteil. Der Verein habe "jetzt langfristig, auf Jahrzehnte, die Chance zu einer perspektivischen Entwicklung". Die neue Regelung werde aber zunächst für Hannover 96 nichts ändern, sie werde sich erst "mittelfristig bemerkbar machen".
Auch der Liga-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei entscheidend, dass die 50-plus-1-Regel im Kern erhalten werde, sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. "Wir müssen auch künftig keine spanischen, italienischen oder englischen Verhältnisse fürchten."
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Zeit Online
Mal schauen, wie sich das entwickelt...