Regelungen zur Spielklassen-Reform verabschiedethttp://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=27419&tx_dfbnews_pi4%5Bcat%5D=121Hier die wichtigsten Punkte aus dem Bericht:• Als Unterbau zur 3. Liga werden in Trägerschaft der Regional- und Landesverbände fünf regionale Ligen gebildet (Nord, Nordost, West (NRW), Südwest, Süd (Bayern)).
• Qualifikationszeitraum für die neue Regionalliga ist die Saison 2011/2012.
• Die Meister der drei Regionalliga-Staffeln Nord, West und Süd steigen am Ende der kommenden Saison in die 3. Liga auf.
• Die Absteiger aus der 3. Liga sowie grundsätzlich alle bisherigen Regionalligisten und die Meister der Oberligen werden gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit in die neuen Regionalligen eingruppiert.
• Für die Saison 2012/2013 wurde festgelegt, dass in den Regionalligen jeweils bis zu 22 Mannschaften zugelassen werden können.
• Nach der Saison 2012/2013 sind 16 oder 18 Mannschaften die grundsätzliche Staffelgröße.
• Jeder Träger einer Regionalliga besitzt die Option, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit mehr als sieben Zweiten Mannschaften in einer Regionalliga spielen zu können.
• Sollten Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen abweichend von ihrer Verbandszugehörigkeit anderen Regionalligen zugeteilt werden müssen, erfolgt dies nicht im Austausch mit einer Amateurmannschaft, sondern durch Aufstockung der Liga.
• Über die Umgruppierung entscheidet eine Clearingstelle mit Vertretern der fünf Regionalligen, der DFL sowie des DFB-Spielausschusses.
• Zweite Mannschaften von Drittligisten und dritte Mannschaften von Lizenzvereinen sind in den neuen Regionalligen nicht teilnahmeberechtigt.
• Die drei Aufsteiger in die 3. Liga werden ab der Spielzeit 2012/2013 in Aufstiegsspielen zwischen sechs Teams (Hin- und Rückspiele) ermittelt. Teilnahmeberechtigt an diesen sind die Meister der fünf Regionalligen sowie der Zweiplatzierte der Regionalliga Süd/Südwest.
• Die Einführung einer Deutschen Amateurfußballmeisterschaft wird auf dem Amateurfußballkongress 2012 erörtert.