Klage gegen DFB: SV Waldhof vor Verhandlung in Frankfurt optimistisch!
20.02.19 09:02
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Das Aufstiegsrückspiel zwischen den SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen musste abgebrochen werden.
© MANNHEIM24/Nils Wollenschläger
Nachdem der SV Waldhof Mannheim wegen des Punktabzuges Klage gegen den DFB eingereicht hat, findet am 20. Februar am Frankfurter Landgericht die Verhandlung statt.
Nach dem Spielabbruch und den Ausschreitungen im Relegationsrückspiel gegen den KFC Uerdingen sind dem SV Waldhof Mannheim für die Regionalliga-Saison 2018/19 drei Punkte abgezogen worden.Der Klub hat gegen das DFB-Urteil Einspruch eingelegt. Letztlich ist allerdings nur die Geldstrafe von 40.000 auf 25.000 Euro reduziert worden.Im Anschluss hat der SV Waldhof Mannheim eine Klage gegen den DFB beim Frankfurter Landgericht eingereicht. Die Verhandlung findet nun am Mittwoch, 20. Februar, um 11:45 Uhr statt.
MANNHEIM24 wird am Mittwoch die Verhandlung vor Ort in Frankfurt begleiten. Sobald ein Urteil gefallen ist, erfährst Du es hier in unserem News-Ticker.
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SV Waldhof Mannheim vor Verhandlung in Frankfurt siegessicher
Update vom 13. Februar 2019: Eine Woche vor der Verhandlung am Frankfurter Landgericht hat sich Waldhof-Anwalt Johannes Zindel geäußert. „Der DFB hängt bei uns ziemlich am Haken, weil er nach derzeitigem Stand eine krachende Niederlage erleiden wird“, sagt Zindel dem Mannheimer Morgen. Demnach seien die Verfahrensfehler, die dem DFB unterlaufen sind, zu „gravierend“.
Klage gegen DFB: Waldhof-Anwalt bestätigt Verhandlungstermin
Der SV Waldhof Mannheim kämpft weiter gegen den Abzug von drei Punkten, der wegen der Ausschreitungen im Aufstiegsrückspiel gegen den KFC Uerdingen durch den DFB verhängt worden ist.
Wie Johannes Zindel, Anwalt des SV Waldhof Mannheim, gegenüber MANNHEIM24 bestätigt, ist die Klage des SVW zugelassen worden. Die mündliche Verhandlung findet am 20. Februar 2019 um 11:45 Uhr am Frankfurt Landgericht statt.
„Wir sind glücklich über die frühe Terminierung“, sagt Zindel. Im Idealfall wird ein Urteil zwei bis drei Wochen nach der Verhandlung gesprochen.
Pyro-Irrsinn bei SVW-Aufstiegsspiel gegen Uerdingen
„Die Satzungen müssen eindeutig geregelt sein. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Es war nicht klar geregelt, was bei einem Spielabbruch passiert und wie viele Punkte Abzug es in so einem Fall gibt. Es geht einfach ums Prinzip. Die Bestrafungsart trifft nicht die Täter, sondern den kompletten Verein“, hat SVW-Geschäftsführer Markus Kompp die Klage vor einigen Wochen begründet.
Hintergrund
Der SV Waldhof Mannheim ist für die Fan-Ausschreitungen auf der Otto-Siffling-Tribüne, die beim Rückspiel am 27. Mai zum Spielabbruch geführt haben, mit einem Abzug von drei Punkten, einer Geldstrafe von 40.000 Euro und weiteren Auflagen belangt worden. Nach dem Einspruch des Regionalligisten ist die Strafe am 25. September auf 25.000 Euro reduziert worden. Der Punktabzug bleibt allerdings bestehen, bezüglich der Auflagen und einer möglichen Rückkehr der ‚klassischen‘ Otto-Siffling-Tribüne hat sich der DFB zumindest gesprächsbereit gezeigt.
nwo
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