SO LÄUFT DAS ZULASSUNGSVERFAHREN ZUR 3. LIGA
Frühjahr und Frühsommer sind nicht nur sportlich die heiße Phase in der 3. Liga. Es geht auch um die Zulassung für die kommende Saison. Alle Klubs, die für die 3. Liga in Frage kommen - von der Regionalliga bis zur 2. Bundesliga - müssen am Zulassungsverfahren des DFB teilnehmen, wollen sie auf Grundlage der sportlichen Qualifikation in der neuen Saison in der 3. Liga startberechtigt sein. DFB.de gibt einen Überblick über die Eckdaten des Zulassungsverfahrens und beantwortet weitere wichtige Fragen.
Worum geht es beim Zulassungsverfahren?
Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Vereine überprüft - ähnlich des Lizenzierungsverfahrens in der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die 3. Liga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Folgesaison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich (zum Beispiel Stadioninfrastruktur) gewährleisten.
Wie läuft die Zulassung für zweite Mannschaften von Lizenzvereinen?
Die zweiten Mannschaften werden im Zulassungsverfahren der 3. Liga nur im technisch-organisatorischen Bereich geprüft, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bereits über die DFL im Rahmen der Bewerbung des Klubs zur Bundesliga oder 2. Bundesliga überprüft wird. Die Entscheidung in diesem Bereich ist auch für die 3. Liga bindend.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Bewerber aus der Regionalliga und 3. Liga müssen ihre Unterlagen bis 1. März eingereicht haben, die Bewerber aus der 2. Bundesliga haben dafür bis 15. März Zeit. Wenige Wochen später - im Laufe des Aprils - geht allen Klubs der erste Bescheid zu. Darin wird mitgeteilt, ob dem Verein die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt wird oder ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche. Hat der Verein Bedingungen zu erfüllen, muss dies ebenfalls in einem festgesetzten Zeitraum geschehen. Im weiteren Laufe des Zulassungsprozesses kann darüber hinaus der Zulassungsbeschwerdeausschuss eingeschaltet werden. Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt für alle Bewerber gleichzeitig nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung - spätestens bis 15. Juni, meist etwas früher.
Was ist der Unterschied zwischen Bedingungen und Auflagen?
Bedingungen sind vom betreffenden Klub im Laufe des Zulassungsverfahrens zu erfüllen, um überhaupt die Zulassung für die neue Saison zu erhalten. Auflagen werden zusammen mit der Zulassung erteilt, sie sind erst im Laufe der kommenden Saison zu erfüllen. Verstöße gegen die Auflagen werden abhängig von ihrer Schwere geahndet, wobei der Strafenkatalog unter anderem Geldstrafen und Punktabzüge umfasst.
Was passiert bei Nichterteilung der Zulassung?
Der Verein darf nicht in der 3. Liga antreten und muss in die Regionalliga. Den frei werdenden Platz nimmt der bestplatzierte der drei Klubs ein, die in der abgelaufenen Saison der 3. Liga die sportlichen Abstiegsränge belegen - vorausgesetzt, der Verein kann selbst die technisch-organisatorische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Kann ein Verein nach Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga auch die gestellten Anforderungskriterien für seine Regionalliga nicht erfüllen, wird er - den Bestimmungen des zuständigen Landesverbandes folgend - in einer darunter liegenden Spielklasse eingruppiert.
Fragen zu Bundesligisten und Zweitligisten
Was geschieht mit einem Klub, der in der 2. Bundesliga lange sportlich gesichert scheint, dann aber nach einer Negativserie überraschend absteigt und in der vorgegebenen Frist bis 15. März keine Zulassung für die 3. Liga beantragt hat?
Die Fristen sind bindend. Eine Nachreichung von Unterlagen ist in diesem Fall nicht möglich, da ein überraschendes sportliches Abrutschen nicht als Grund für eine Nichtbewerbung gelten kann. Der Verein würde also von der 2. Bundesliga mindestens bis in die 4. Liga absteigen.
Was passiert mit einem Bundesligisten oder Zweitligisten, dem die Lizenz für die Bundesliga und 2. Bundesliga trotz sportlicher Qualifikation verweigert wird?
Anders als ein überraschender sportlicher Abstieg stellt dies einen Ausnahmefall dar. Der Klub erhält nach der Lizenzverweigerung eine zweiwöchige Nachfrist, um die Zulassung für die 3. Liga zu beantragen und die nötigen Unterlagen einzureichen.
[jb]
https://www.dfb.de/news/detail/so-laeuf ... ga-144553/