Tom hat geschrieben:lawnplayer hat geschrieben:Tom hat geschrieben:@Rambozod
Schöne optische Aufbereitung - ich glaube mich aber erinnern zu können, dass die Regio Südwest auf jeden Fall mit dem maximal möglichen Kontingent von 22 Vereinen starten wird.
Das würde bedeuten, dass bei der aktuellen Konstellation die drei Oberligazweiten aus Hessen, BW und Südwest in einer Aufstiegsrelegation nochmal zwei weitere Aufstiegsplätze ausspielen dürften.
Dass ich Tom mal berichtigen darf

Dem ist nicht so, denn die Tabellenzweiten werden nur eine Chance per Aufstiegsrelegation bekommen, falls die Zahl auf unter 18 (Normstärke) rutschen würde. Ansonsten wird mit 18, 19, 20, 21 oder eben maximal 22 gespielt.
Sicher?
Hast du dafür eine Quelle?
(1) Die festgelegte Staffelgröße beträgt grundsätzlich 18 Mannschaften.
(2) Die maximale Staffelgröße der Regionalliga Südwest für die Spielzeit 2012/2013
beträgt 22 Mannschaften.
(3) Qualifizierte RegionalligistenNeben den Absteigern aus der 3. Liga (sportlich, aufgrund der Anwendung der Regelung
des § 6 DFB-Spielordnung zur Insolvenz oder aufgrund der Versagung der
Zulassung durch den DFB bis zum letzten Spieltag der Regionalliga in der Saison
2011/12) sind auch alle Vereine der Regionalliga, die einem der Trägerverbände
Südwest angehören, sich am Ende der Spielzeit 2011/2012 nicht für die 3. Liga
qualifizieren und nicht auf einem Abstiegsplatz stehen, grundsätzlich in die Regionalliga
Südwest einzuordnen. Dies gilt nicht, wenn die Höchstzahl von 22
Mannschaften überschritten wird. In diesem Fall wird der/werden die sportlich bestplatzierte/
n Mannschaft/en zuerst eingeordnet. Sollten zwei Mannschaften in
unterschiedlichen Regionalligen gleich platziert sein und wäre bei Aufnahme beider
Mannschaften die Höchstzahl von 22 Mannschaften in der Regionalliga Südwest im
Spieljahr 2012/2013 überschritten, werden zur Ermittlung eines Qualifikanten Entscheidungsspiele
mit Hin- und Rückspiel entsprechend der Bestimmungen der
UEFA-Klubwettbewerbe, die für die Austragung von Spielen im K.-o.-System gelten,
ausgetragen. Haben beide Mannschaften in den Spielen gleich viele Tore
erzielt, sind die mehr erzielten Auswärtstore maßgeblich. Ist auch dann noch kein
Sieger zu ermitteln, d.h. haben beide Mannschaften sowohl auswärts als auch zu
Hause gleich viele Tore erzielt, wird das Rückspiel um zwei Mal 15 Minuten verlängert.
Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger durch
Elfmeterschießen ermittelt. Das Heimrecht des ersten Spiels wird ausgelost.
(4) Aufstiegsrecht der Meister der OberligenDie Meister der Oberligen Baden-Württemberg, Hessen, Südwest steigen grundsätzlich
in die Regionalliga Südwest auf. Ist ein Meister der Oberliga nicht
aufstiegsberechtigt oder verzichtet er freiwillig auf den Aufstieg, so geht dieses
Recht auf die nächstplatzierte Mannschaft seiner Staffel über; dies gilt entsprechend
für die Teilnahme an Relegations-/Entscheidungsspielen. Dieses Recht steht
allenfalls noch der in der Tabelle viertplatzierten Mannschaft zu.
Wird durch den Aufstieg der Meister der Oberligen die Höchstzahl von 22 Mannschaften
überschritten, wird zur Ermittlung des/der Qualifikanten eine Relegation
unter den Meistern der Oberligen ausgespielt. Es werden dazu Entscheidungsspiele
in einer einfachen Runde ausgetragen, wobei jede Mannschaft gegen jede spielt
und je einmal Heimrecht hat.
Die Wertung erfolgt
nach Punkten,
bei Punktgleichheit nach der nach dem Subtraktionsverfahren ermittelten Tordifferenz,
bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach dem Ergebnis aus dem Spiel
der unmittelbar beteiligten Mannschaften. Ist dieses Spiel unentschieden ausgegangen,
findet ein weiteres Entscheidungsspiel statt.
Ist ein Aufsteiger zu ermitteln, so erfolgt die Ansetzung in der Reihenfolge:
Spiel 1: A – B (wobei diese Spielbegegnung rechtzeitig vorher auszulosen ist)
Spiel 2: Verlierer Spiel 1 – C bzw. C – Verlierer Spiel 1
Spiel 3: C – Sieger Spiel 1 bzw. Sieger Spiel 1 – C
Im Falle, dass zwei Aufsteiger (der Meister) zu ermitteln sind, erfolgt die Ansetzung
in der Reihenfolge:
Spiel 1: A – B (wobei diese Spielbegegnung rechtzeitig vorher auszulosen ist)
Spiel 2: Sieger Spiel 1 – C bzw. C – Sieger Spiel 1
Spiel 3: C – Verlierer Spiel 1 bzw. Verlierer Spiel 1 – C
Endet das Spiel 1 mit einem Unentschieden, lautet das Spiel 2 jeweils C – A und
das Spiel 3 jeweils B – C.
(5) Nachrückende Regionalliga-„Absteiger“Mannschaften auf einem Abstiegsplatz der Regionalliga in der Spielzeit 2011/2012
werden in die Regionalliga Südwest eingeordnet, sofern sie einem der Trägerverbände
Südwest angehören und dadurch die Höchstzahl von 22 Mannschaften –
unter Einbeziehung der Meister der Oberligen – nicht überschritten wird. In diesem
Fall wird der/werden die sportlich bestplatzierte/n Absteiger zuerst eingeordnet.
Vereine/Kapitalgesellschaften in Insolvenz gemäß § 6 der DFB-Spielordnung werden
gemäß ihrer jeweiligen Verbandszugehörigkeit in die jeweilige Oberliga
eingeordnet.
Gehören im Falle des vorstehenden Absatzes Mannschaften, die im Spieljahr
2012/2013 der Regionalliga Südwest zuzuordnen wären, in der Spielzeit 2011/2012
unterschiedlichen Regionalliga-Staffeln an, werden durch Relegationsspiele zwischen
diesen Mannschaften die noch möglichen Qualifikanten bis zur Höchstzahl
von 22 Mannschaften ermittelt. Vereine/Kapitalgesellschaften in Insolvenz gemäß
§ 6 der DFB Spielordnung können an diesen Relegationsspielen nicht teilnehmen.
Entscheidend für die Teilnahme an den Entscheidungsspielen ist der erreichte Tabellenplatz
nach Durchführung aller Spiele der jeweiligen Regionalliga. Sollten zwei
Mannschaften in unterschiedlichen Regionalligen gleich platziert sein und wäre bei
Aufnahme beider Mannschaften die Höchstzahl von 22 Mannschaften in der Regionalliga
Südwest im Spieljahr 2012/2013 überschritten, werden zur Ermittlung
eines Qualifikanten Entscheidungsspiele mit Hin- und Rückspiel entsprechend der
Bestimmungen der UEFA-Klubwettbewerbe, die für die Austragung von Spielen im
K.-o.-System gelten, ausgetragen. Die Regelung nach Abs. 3 gilt entsprechend.
(6) Nachrückende Vizemeister der Oberligen
Wird die Normalzahl von 18 Mannschaften nicht erreicht, werden die verbleibenden
Plätze unter den Vizemeistern der Oberligen ausgespielt; Abs. 4 gilt insoweit entsprechend.Quelle: Auszug aus den Qualifikationskriterien für die 4. Spielklassenebene für die Spielzeit 2012/2013 (liegt mir vor)