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Presse 11.03.2025

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Presse 11.03.2025

Beitragvon Pressesprecherin » 20.03.2025, 16:14

Warum sich der SV Waldhof mit seinem Greenkeeper vor dem Arbeitsgericht trifft
Vor dem Arbeitsgericht klagt der Greenkeeper des Vereins gegen den SV Waldhof. Es geht um einen befristeten Arbeitsvertrag und eine nicht angeschaltete Rasenheizung vor dem Spiel gegen Verl.

Am Anfang spricht nichts für eine gütliche Einigung, sondern vieles für eine weitere Eskalation. Mark-Fabian Schumacher übergibt am Dienstag als Anwalt der Spielbetriebs-GmbH des SV Waldhof kurz nach Beginn eines Termins am Mannheimer Arbeitsgericht dem Greenkeeper des Vereins die fristlose Kündigung. Es sei, begründet der Heidelberger Jurist diesen Schritt, zu Unregelmäßigkeiten bei der Zeiterfassung gekommen. Dass sich am Ende beide Parteien doch noch aufeinander zubewegen, scheint zu diesem Zeitpunkt unwahrscheinlich.

Die Geschichte, um die es hier geht, hängt unter anderem mit dem Drittliga-Spiel des SV Waldhof gegen den SC Verl am 1. Februar zusammen. Vor dem Arbeitsgericht berichtet der Greenkeeper, er sei am Morgen des Spieltags gegen 9 Uhr von Pressesprecher Yannik Barwig angerufen worden. Er müsse sofort ins Stadion kommen, die Rasenheizung sei nicht angeschaltet worden, der Platz teilweise gefroren. Es droht eine kurzfristige Spielabsage. Es ist nicht sein Fehler, aber der Mitarbeiter macht sich sofort auf den Weg.

Was der Greenkeeper, am 1. September 2024 offiziell vom SV Sandhausen nach Mannheim gewechselt, zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben nicht weiß: Sein Vertrag beim SVW ist am 31. Januar ausgelaufen, er aber will aufgrund von mündlichen Zusagen von GmbH-Seite davon nichts gewusst haben. Ihm sei die Befristung auf sechs Monate erst später, nach einem genauen Studium der Unterlagen, aufgefallen, sagt er vor dem Arbeitsgericht.

Der Greenkeeper hilft mit, dass das Verl-Spiel ausgetragen werden kann. Zwei Tage später aber soll Geschäftsführerin Jennifer Schäfer dem Sportlichen Leiter Anthony Loviso mitgeteilt haben, dass der Greenkeeper nicht mehr für den SV Waldhof arbeiten dürfe.

Nach zwei Gesprächen, an denen neben Schäfer und dem Rasen-Fachmann, Schäfer und Loviso auch Aufsichtsratschef Christian Beetz sowie Trainer Bernhard Trares teilnehmen, legt der SV Waldhof dem Greenkeeper einen neuen Arbeitsvertrag vor. Wieder sachgrundlos befristet, das Bruttogehalt soll rund 1000 Euro unter seinem bisherigen Verdienst liegen, der von Richter Ralf Büschler vor dem Arbeitsgericht auf 3800 Euro plus eine Fahrkostenpauschale von 200 Euro beziffert wird. Der Angestellte soll künftig nur noch für die Trainingsplätze am Alsenweg und nicht mehr für den Rasen im Carl-Benz-Stadion zuständig sein. Der Greenkeeper entscheidet sich für eine Kündigungsschutzklage, er fordert einen unbefristeten Arbeitsvertrag. „Ich habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen. Die Rasenplätze waren auch im Winter in einem Top-Zustand“, sagt er.

Hat Geschäftsführerin Schäfer den Greenkeeper im Stadion gesehen?
Anwalt Schumacher als Vertreter der Spielbetriebs-GmbH - Geschäftsführerin Schäfer ist nicht vor Ort - berichtet hingegen davon, dass es unter den Greenkeepern zu „erheblichen Querelen“ gekommen sei. Eine Trennung der Aufgaben zwischen Alsenweg und Stadion sei für Geschäftsführerin Schäfer deshalb zwingend geboten. Der klagende Greenkeeper spricht von Konflikten mit lediglich einem Mitarbeiter, der auf 520-Euro-Basis angestellt sei. Dieser habe psychische Probleme und ihn mehrfach „schlimm beleidigt“.

Die entscheidende Frage, um die das Verfahren vor dem Arbeitsgericht kreist: Hat Geschäftsführerin Schäfer den Greenkeeper vor und während des Verl-Spiels bei der Arbeit gesehen? Wenn ja, läge laut einem Einwurf von Richter Büschler nahe, dass das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt worden und der Vertrag damit gültig ist. Der Greenkeeper sagt, Stadionmanager Dekan Karinca und auch Schäfer selbst hätten ihn natürlich auf dem Rasen gesehen. GmbH-Anwalt Schumacher widerspricht.

Nach einem Appell von Richter Büschler, sich doch noch einmal an einen Tisch zu setzen und an einer außergerichtlichen Einigung zu arbeiten, zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die fristlose Kündigung könnte von der Spielbetriebs-GmbH zurückgenommen und der Greenkeeper einen neuen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Nach dem 30-minütigen Termin ist also doch eine Lösung ohne Eskalation in den Bereich des Möglichen gerückt.

Quelle: Mannheimer Morgen
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