Regionalliga Süd: Saison 2011/2012

Hiermit eröffne ich mal den Thread für die neue Saison, wo unser Waldhof höchstwahrscheinlich nach dem heutigen Tag mitmachen darf.
Hier erst einmal ein paar Informationen zur Regelung 2012/13 vom DFB
Nachfolgende Grundsätze sind bei der Bildung der fünf neuen regionalen Ligen in der aufgeführten Reihenfolge zu beachten:
(1) Die vom jeweiligen Träger der regionalen Ligen festzulegende Staffelgröße beträgt grundsätzlich 16 oder 18 Mannschaften.
(2) Die maximale Staffelgröße einer regionalen Liga für die Spielzeit 2012/2013 beträgt 22 Mannschaften.
(3) Alle Vereine der Regionalliga, die sich am Ende der Spielzeit 2011/2012 nicht für die 3. Liga qualifizieren und nicht auf einem Abstiegsplatz
stehen, sind in die neue 4. Spielklassenebene einzuordnen.
(4) Alle Meister der bisherigen 5. Spielklassenebene (Oberligen) steigen in die neue 4. Spielklassenebene auf, es sei denn, dass
dadurch die Höchstzahl von 22 Mannschaften überschritten wird. In diesem Fall ist eine vom Träger der neuen regionalen Liga zu
organisierende Relegation unter den Meistern der betroffenen Oberligen auszuspielen.
(5) Mannschaften auf einem Abstiegsplatz der Regionalliga in der Spielzeit 2011/2012 werden in die neue 4. Spielklassenebene
eingeordnet, sofern dadurch die Höchstzahl von 22 Mannschaften nicht überschritten wird. In einem solchen Fall wird der/werden
die sportlich bestplatzierte/n Absteiger zuerst eingeordnet. Vereine/Kapitalgesellschaften in Insolvenz gemäß § 6 der DFB-Spielordnung
können von den Trägern der jeweiligen regionalen Ligen in die 5. Spielklassenebene eingeordnet werden. Gehören im Falle des vorstehenden Absatzes
Mannschaften, die im Spieljahr 2012/2013 einer regionalen Liga zuzuordnen wären, in der Spielzeit 2011/2012 unterschiedlichen
Regionalliga-Staffeln an, kann der Träger der zukünftigen regionalen Liga durch Relegationsspiele zwischen diesen
Mannschaften die noch möglichen Qualifikanten bis zur Höchstzahl von 22 Mannschaften ermitteln. Vereine/Kapitalgesellschaften
in Insolvenz gemäß § 6 der DFB-Spielordnung können an diesen Relegationsspielen nicht teilnehmen.
Im Klartext heißt das: Zuerst die Regionalligsten, die nicht auf einem Abstiegsplatz stehen, dann die Oberligameister, dann die Regionalligisten auf einem Abstiegsplatz, dann wird aus den Oberligen bis zur Sollstärke aufgefüllt. Für den Südwesten heißt das:
Erst alle Südwestvereine aus den Regionalligen bis Platz 15. Dann die drei Oberligameister, wenn Platz für alle drei ist, ansonsten Aufstiegsspiele um die freien Plätze. Sind dann noch Plätze bis zur Zahl 22 frei, rücken die Absteiger nach. Bei weniger als 18 Mannschafte nach diesen Überlegungen haben die Vizemeister der OL eine Chance, sonst nicht. Das passiert aber nur bei diversen Insolvenzen bzw. bei mehreren Absteigern aus der 2.BL, da dann die II. nicht in der Regionalliga spielen dürfen.
Hier erst einmal ein paar Informationen zur Regelung 2012/13 vom DFB
Nachfolgende Grundsätze sind bei der Bildung der fünf neuen regionalen Ligen in der aufgeführten Reihenfolge zu beachten:
(1) Die vom jeweiligen Träger der regionalen Ligen festzulegende Staffelgröße beträgt grundsätzlich 16 oder 18 Mannschaften.
(2) Die maximale Staffelgröße einer regionalen Liga für die Spielzeit 2012/2013 beträgt 22 Mannschaften.
(3) Alle Vereine der Regionalliga, die sich am Ende der Spielzeit 2011/2012 nicht für die 3. Liga qualifizieren und nicht auf einem Abstiegsplatz
stehen, sind in die neue 4. Spielklassenebene einzuordnen.
(4) Alle Meister der bisherigen 5. Spielklassenebene (Oberligen) steigen in die neue 4. Spielklassenebene auf, es sei denn, dass
dadurch die Höchstzahl von 22 Mannschaften überschritten wird. In diesem Fall ist eine vom Träger der neuen regionalen Liga zu
organisierende Relegation unter den Meistern der betroffenen Oberligen auszuspielen.
(5) Mannschaften auf einem Abstiegsplatz der Regionalliga in der Spielzeit 2011/2012 werden in die neue 4. Spielklassenebene
eingeordnet, sofern dadurch die Höchstzahl von 22 Mannschaften nicht überschritten wird. In einem solchen Fall wird der/werden
die sportlich bestplatzierte/n Absteiger zuerst eingeordnet. Vereine/Kapitalgesellschaften in Insolvenz gemäß § 6 der DFB-Spielordnung
können von den Trägern der jeweiligen regionalen Ligen in die 5. Spielklassenebene eingeordnet werden. Gehören im Falle des vorstehenden Absatzes
Mannschaften, die im Spieljahr 2012/2013 einer regionalen Liga zuzuordnen wären, in der Spielzeit 2011/2012 unterschiedlichen
Regionalliga-Staffeln an, kann der Träger der zukünftigen regionalen Liga durch Relegationsspiele zwischen diesen
Mannschaften die noch möglichen Qualifikanten bis zur Höchstzahl von 22 Mannschaften ermitteln. Vereine/Kapitalgesellschaften
in Insolvenz gemäß § 6 der DFB-Spielordnung können an diesen Relegationsspielen nicht teilnehmen.
Im Klartext heißt das: Zuerst die Regionalligsten, die nicht auf einem Abstiegsplatz stehen, dann die Oberligameister, dann die Regionalligisten auf einem Abstiegsplatz, dann wird aus den Oberligen bis zur Sollstärke aufgefüllt. Für den Südwesten heißt das:
Erst alle Südwestvereine aus den Regionalligen bis Platz 15. Dann die drei Oberligameister, wenn Platz für alle drei ist, ansonsten Aufstiegsspiele um die freien Plätze. Sind dann noch Plätze bis zur Zahl 22 frei, rücken die Absteiger nach. Bei weniger als 18 Mannschafte nach diesen Überlegungen haben die Vizemeister der OL eine Chance, sonst nicht. Das passiert aber nur bei diversen Insolvenzen bzw. bei mehreren Absteigern aus der 2.BL, da dann die II. nicht in der Regionalliga spielen dürfen.