Arnold hat geschrieben:Zertifikat hat geschrieben:@ Theloke, du hast ja mit vielen Recht, aber ein Radler der trotz Radweg meint auf der Straße gurken zu müssen (egal ob Oma oder Theloke) der hat das Hupen und den entsprechenden Kommentar absolut verdient.
Man stelle sich vor, die Autofahrer nutzen Radwege weil es ihnen danach ist oder der Stau so klasse umfahren werden kann.
Gerne und fast täglich gesehen, sind Radfahrer die stänkert und gerne auch sehr dicht an Fußgängern vorbei ziehen, die bei geteiltem Rad/Fußgängerweg die Seite "vertauschen"...
Quasi das gleiche in Grün!!
Ein einzelner Theloke auf der Fahrbahn geht ja noch...![]()
Meist fahren die Radsportler ja in 2-4er Reihen nebeneinander. Dann noch das Pfitzenmeier Radhemd an und der Fall ist klar.
Bin ehrlich, da kommt bei mir die Hupe und ein gepflegtes A-W-H oder ähnliches.
Hupen und Kommentar verdient? Nun ja... Hupen zu diesem Zweck ist eine OWi. Also dann auch nicht wirklich besser als der Radfahrer, dem die Hupe gilt.
Daneben frage ich mich, ob Du die Nutzbarkeit des Radwegs überprüft hast. Es kommt nämlich durchaus - gern auch in der Erntezeit oder wenn Felder gepflügt werden - vor, dass sie unbenutzbar sind. Zudem kann es sein, dass zwar ein Radweg vorhanden ist, der Radfahrer aber auf der Straße fährt, um in eine Seitenstraße zu fahren, die er vom Radweg aus nicht erreichen kann. Ich tu das bei jeder Trainingseinheit mindestens ein mal, nämlich am Abzweig Zähringerstraße / Schälzigweg. Vielleicht war der Radweg aber auch generell benutzbar, nur befand sich dort ein Hindernis (Scherben, größere Steine, Äste...). Man ist dann nämlich nicht verpflichtet, sofort nach dem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.
Aber das hast Du vor dem Hupen ja alles geprüft.
Für alle Dorfpolizisten hier: Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht.
4er Reihen habe ich persönlich noch nicht gesehen. Aber außerhalb meines Sichtfeldes kommen die bestimmt massenhaft vor

Quelle zum Abstand beim Überholen - Du wirst ausreichend weitere finden, die nicht von einem fahrradfreundlich gesinnten Verein kommen:
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/k ... hrern.html