DFB POKAL 2015/2016

Alles rund um den Fußball in Deutschland.

Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon ergo » 23.08.2015, 17:22

pfostenkicker hat geschrieben:
gense hat geschrieben:Offen gesagt: Weiß ich nicht! Muss auch mal erlaubt sein. Wenn mehr mal den Mut hätten dazu zu stehen, dass man sich nicht ausreichend gemacht hat oder machen kann, gäbs auch weniger hirnrissige Forderungen wie wegen einem FeuerzeugWurf ein ganzes Leben zu zerstören....



Aber für sowas gibt's ja zum Glück Juristen und Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit.

Du bist Psychiater? Gut das jetzt was anderes als en Psychologe...aber gibts keine Studien zur Motivation zur Begehung von Straftaten und der Wirkungslosigkeit der Abschreckung durch Strafe? Meine da einigex "aufgeschnappt" zu haben. Menschliche Entscheidungsfindung ist en kompliziertes Thema... MWn hat man sich im Strafrecht bezgl. Exempelstrafen damit beschäftigt.


Man sollte einsehen, dass das kein Kavaliersdelikt ist!

Ich würde den Führerschein einkassieren oder niemals einen machen lassen dürfen, wenn minderjährig!


Wobei wir in einem Rechststaat leben, d,h, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.
Ich glaube nicht, dass ein Plastikfeuerzeug von einem Richter als besonders gefährliches Wurfgeschoss eingestuft wird.
Also muss auch die Strafe angemessen sein, falls keine Vorstrafen bestehen.
Zivilrechtlich kann natürlich der Verein versuchen Schadensersatz zu bekommen, durfte aber, wie schon von anderen erwähnt, nicht so einfach sein.
Mein erstes Mal am 05.02.1983 SV Waldhof-BV Lüttringhausen 8:0
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Volkstribun » 23.08.2015, 23:40

Kommt drauf an: Wenn es eine Geldstrafe gibt, ist diese ja klar bezifferbar. Diese Summe wird man auf jeden Fall fordern können als Verein.

Und mit der These, dass man ein ganzes Leben bei härterer juristischer Gangart zerstören würde, kann ich nicht allzu viel anfangen. Der junge Mann muss, wenn er kein minderbemittelter Vollidiot ist, wissen, was die Konsequenzen seines Tuns sind!
o tempora, o mores!

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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon highdelberg » 24.08.2015, 14:11

pfostenkicker hat geschrieben:
gense hat geschrieben:...

Man sollte einsehen, dass das kein Kavaliersdelikt ist!
Ich würde den Führerschein einkassieren oder niemals einen machen lassen dürfen, wenn minderjährig!


ich bitte um die beantwortung folgender fragen:

- in welchem zusammenhang steht das verhalten im straßenverkehr zu dem verhalten beim fussball (unsere freunde aus kl dürfen sich zur zeit ebenfalls mit der strafe führerscheinentzug befassen)?
- wieso wird diese relativ harte strafe für relativ kleine vergehen gefordert?
- wäre es nicht gerechter alle strafen mit führerscheinentzug zu sanktionieren? worin besteht strafrechtlich der unterschied ob eine körperverletzung beim fussball oder an einem anderen ort begangen wird?

bonusfragen: die bahn stellt überlegungen an 300 bekannten schlachtenbummlern das zugfahren pauschal zu verbieten.
- ist dies rechtens? wie kommt die bahn an die daten der datei gewalttäter sport (und dann auch nur ein verschwindend geringer anteil)?
- falls ja, ist dies ebenfalls umsetzbar wenn die person noch nie in zügen /bahnhöfen der db auffällig wurde?
- auch hier die frage ob es dann nicht gerechter wäre allen vorbestraften personen das bahnfahren zu verbieten.

ich bin gespannt :D
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon highdelberg » 25.08.2015, 13:47

sind die fragen zu schwer?

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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Träumer » 25.08.2015, 14:18

Kurz und knapp, diese Strafen oder Strafandrohungen dienen alleine als Abschreckung. Und das in unserem "System" jeder Depp irgendwelche Daten bekommt steht glaube ich außer Frage?!
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Zertifikat » 25.08.2015, 14:54

highdelberg hat geschrieben:- in welchem zusammenhang steht das verhalten im straßenverkehr zu dem verhalten beim fussball (unsere freunde aus kl dürfen sich zur zeit ebenfalls mit der strafe führerscheinentzug befassen)?
- wieso wird diese relativ harte strafe für relativ kleine vergehen gefordert?
- wäre es nicht gerechter alle strafen mit führerscheinentzug zu sanktionieren? worin besteht strafrechtlich der unterschied ob eine körperverletzung beim fussball oder an einem anderen ort begangen wird?


Also ich finde die Bestrafung mit dem Führerscheinentzug im Einzelfall durchaus nicht die schlechteste aller Lösungen.
Zum einen wird diesen Randalieren so aufgezeigt, dass ein Fußballspiel kein autarken Szenario ist in das die Herren mal eben eintauchen können,
2 Stunden auf der Wache sind um wieder "klar" zu kommen und am nächsten Tag geht es so weiter als wäre nichts gewesen.
Insbesondere bei Auswärtsfahrten ist dieser Gedankengang doch nicht mal so abwegig, hinfahren Randale machen und ausrasten, zurückfahren
und alles ist vergessen. Durch einen Zeitlich begrenzten Führscheinentzug gibt es für den Straftäter einen Eingriff in seine Privat- und Komfortzone, in manchen
Fällen gar der Eingriff ins Berufsleben und die Begründung "wegen charakterlicher Schwäche den Führerschein wegzunehmen" ist doch absolut angebracht.
Wie ich finde kann man durchaus jedem hirnrissigen Vollassi, der mit Steinen auf andere Fans oder Beamten feuert, pauschal unterstellen dass dieser im Straßenverkehr
sich wie ein Vollidiot aufführt und den dicken Macker markiert und eben nicht die charakterliche Eigenschaft besitzt ein Fahrzeug zu führen...
(heißt aber nicht dass das ausschließlich diese sind!)

Relativ kleine vergehen? Was ist für dich ein kleines und was ein großes vergehen?
Zurück zum Onsabrücker Feuerzeugidioten, weil es "nur" ein Plastikfeuerzeug war, soll es ein kleines Vergehen sein? Trifft er mit diesem Teil das Auge des Schiris kannst
du bzw muss der Idiot davon ausgehen, dass er sein Augenlicht (auf dem Auge) verliert? Also nochmal, ist dies ein kleines vergehen?
Er hat eine schwere Verletzung eines anderen Menschen bewusst in Kauf genommen bzw. diese mutwillig provoziert, dies ist kein kleines Vergehen!

Randalierer beim Fußball sollten jedoch nicht empfindlicher bestraft werden als Randalierer oder Gewalttäter die dieses vergehen unabhängig von einem Fußballspiel begehen.
Lügenpresse :-)
https://www.youtube.com/watch?v=0-n-balEEDA
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Tarzan » 25.08.2015, 15:17

Zertifikat hat geschrieben:
highdelberg hat geschrieben:- in welchem zusammenhang steht das verhalten im straßenverkehr zu dem verhalten beim fussball (unsere freunde aus kl dürfen sich zur zeit ebenfalls mit der strafe führerscheinentzug befassen)?
- wieso wird diese relativ harte strafe für relativ kleine vergehen gefordert?
- wäre es nicht gerechter alle strafen mit führerscheinentzug zu sanktionieren? worin besteht strafrechtlich der unterschied ob eine körperverletzung beim fussball oder an einem anderen ort begangen wird?


Also ich finde die Bestrafung mit dem Führerscheinentzug im Einzelfall durchaus nicht die schlechteste aller Lösungen.
Zum einen wird diesen Randalieren so aufgezeigt, dass ein Fußballspiel kein autarken Szenario ist in das die Herren mal eben eintauchen können,
2 Stunden auf der Wache sind um wieder "klar" zu kommen und am nächsten Tag geht es so weiter als wäre nichts gewesen.
Insbesondere bei Auswärtsfahrten ist dieser Gedankengang doch nicht mal so abwegig, hinfahren Randale machen und ausrasten, zurückfahren
und alles ist vergessen. Durch einen Zeitlich begrenzten Führscheinentzug gibt es für den Straftäter einen Eingriff in seine Privat- und Komfortzone, in manchen
Fällen gar der Eingriff ins Berufsleben und die Begründung "wegen charakterlicher Schwäche den Führerschein wegzunehmen" ist doch absolut angebracht.
Wie ich finde kann man durchaus jedem hirnrissigen Vollassi, der mit Steinen auf andere Fans oder Beamten feuert, pauschal unterstellen dass dieser im Straßenverkehr
sich wie ein Vollidiot aufführt und den dicken Macker markiert und eben nicht die charakterliche Eigenschaft besitzt ein Fahrzeug zu führen...
(heißt aber nicht dass das ausschließlich diese sind!)

Relativ kleine vergehen? Was ist für dich ein kleines und was ein großes vergehen?
Zurück zum Onsabrücker Feuerzeugidioten, weil es "nur" ein Plastikfeuerzeug war, soll es ein kleines Vergehen sein? Trifft er mit diesem Teil das Auge des Schiris kannst
du bzw muss der Idiot davon ausgehen, dass er sein Augenlicht (auf dem Auge) verliert? Also nochmal, ist dies ein kleines vergehen?
Er hat eine schwere Verletzung eines anderen Menschen bewusst in Kauf genommen bzw. diese mutwillig provoziert, dies ist kein kleines Vergehen!

Randalierer beim Fußball sollten jedoch nicht empfindlicher bestraft werden als Randalierer oder Gewalttäter die dieses vergehen unabhängig von einem Fußballspiel begehen.



Dann bin ich dafür, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von >30 km/std. der Fahrer verpflichtet wird 3 Asylanten dauerhaft und kostenfrei für die nächsten 10 Jahre aufzunehmen. Außerdem kommen die Kinder ins Jugendheim, da solch ein verantwortungsloser Fahrer wohl kaum Kinder erziehen kann/darf.

Sagt mal, tickt ihr noch ganz richtig :evil:
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Zertifikat » 25.08.2015, 15:29

Ist eine Aufnahme von Asylanten für dich eine Bestrafung?! Interessant... :D
Ansonsten kann ich dein Post einfach nicht ernst nehmen, sorry!
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Tarzan » 25.08.2015, 16:32

Zertifikat hat geschrieben:Ist eine Aufnahme von Asylanten für dich eine Bestrafung?! Interessant... :D
Ansonsten kann ich dein Post einfach nicht ernst nehmen, sorry!


Das war natürlich nicht ganz ernst gemeint und bei den Asylanten ging es mir um das finanzielle bzw. auch um den Zwang fremde Personen im Haushalt "aufnehmen zu müssen".

Eine Bestrafung sollte grundsätzlich immer im Zusammenhang mit der Straftat stehen und sollte sich auf Geldstrafe oder Knast beschränken.
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Re: DFB POKAL 2015/2016

Beitragvon Dennis » 27.10.2015, 23:01

Sehr schön, Lautern derzeit 1:0 hinten und das Pack aus Leipzig liegt gegen Unterhaching mit 3:0 hinten :lol: !
Man muss wohl erst ganz unten sein...
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