pfostenkicker hat geschrieben:gense hat geschrieben:Offen gesagt: Weiß ich nicht! Muss auch mal erlaubt sein. Wenn mehr mal den Mut hätten dazu zu stehen, dass man sich nicht ausreichend gemacht hat oder machen kann, gäbs auch weniger hirnrissige Forderungen wie wegen einem FeuerzeugWurf ein ganzes Leben zu zerstören....
Aber für sowas gibt's ja zum Glück Juristen und Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit.
Du bist Psychiater? Gut das jetzt was anderes als en Psychologe...aber gibts keine Studien zur Motivation zur Begehung von Straftaten und der Wirkungslosigkeit der Abschreckung durch Strafe? Meine da einigex "aufgeschnappt" zu haben. Menschliche Entscheidungsfindung ist en kompliziertes Thema... MWn hat man sich im Strafrecht bezgl. Exempelstrafen damit beschäftigt.
Man sollte einsehen, dass das kein Kavaliersdelikt ist!
Ich würde den Führerschein einkassieren oder niemals einen machen lassen dürfen, wenn minderjährig!
Wobei wir in einem Rechststaat leben, d,h, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.
Ich glaube nicht, dass ein Plastikfeuerzeug von einem Richter als besonders gefährliches Wurfgeschoss eingestuft wird.
Also muss auch die Strafe angemessen sein, falls keine Vorstrafen bestehen.
Zivilrechtlich kann natürlich der Verein versuchen Schadensersatz zu bekommen, durfte aber, wie schon von anderen erwähnt, nicht so einfach sein.