Ja und diese sind in den letzten Jahre soweit ich das in Erinnerung habe nochmal angezogen worden...
Ich weiß nicht auf welcher Ebene das geregelt wird, aber hier mal eine aktuelle Info:
Spielberechtigung von Spielern in anderen Mannschaften des Vereins
nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft
1. Amateure oder Vertragsspieler eines Vereins dürfen in Lizenzspieler-Mannschaften
eingesetzt werden (§ 53 Nr. 3. der DFB-Spielordnung).
2. Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft
ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn,
sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-
Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, obwohl
sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler
ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mannschaft
zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen
Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft
seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des
Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er
in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft
nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob
er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen
Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft
seines Vereins.
3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft
sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspieler-
Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft
von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit
Aufstiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.
4. Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und
Tochtergesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen Regionalliga
oder Oberliga spielt, ausschließlich für die letzten vier Spieltage
sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse
und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stammspielereigenschaft
nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann
unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich
für diesen Zeitraum.
Die Einschränkung gemäß Nr. 3. gilt ausschließlich für Spieler der Lizenzvereine
oder Tochtergesellschaften in den Spielklassen unterhalb der
Oberliga.
In den Spielklassen unterhalb der Oberliga gelten die Einschränkungen
gemäß Nrn. 2. und 3. nicht für Spieler, die mit Beginn des Spieljahres am
1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Demnach wären ein Großteil der Spieler, wie Kroos, Müller, Shaqiri etc. etc.
nicht spielberechtigt...