jaegermeister hat geschrieben:Stefan² hat geschrieben:Carsten hat geschrieben:ist eigentlich die schwarz-weiß-rote fahne mit eisernem kreuz verboten?
Siehe HIER und HIER
Viel wichtiger wäre es auf die Schwarz-Rot-Goldene Flagge aufmerksam zu machen, welche den Bundesadler in der Mitte zeigt. Hierfür gilt nämlich Folgendes: Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet.
Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit wenn darauf das Bundesschild zusehen nicht aber wenn der Bundesadler in vorm des Bundeswappen dargestellt wird.
Hm was den nun? Habe so eine Flagge mit Adler drauf...????