SV WALDHOF
FUSSBALL-REGIOANLLIG DER SV WALDHOF NIMMT DIE UMSETZUNG DER DFB-AUFLAGEN IN ANGRIFF – EINIGE SIND SEHR SCHMERZHAFT
Stimmung dürfte massiv leiden
11. Juli 2018Autor: Thorsten Hof (th)
Eine Impression aus dem Waldhof-Jubiläumsjahr 2007. Den Fanbereich auf der Siffling-Tribüne wird es zumindest vorläufig nicht mehr geben.
© svw
MANNHEIM.Viel wurde in den vergangenen Tagen über das Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den Fußball-Regionalligisten SV Waldhof diskutiert, das neben einer Geldstrafe von 40 000 Euro erstmals in der Geschichte des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auch einen Drei-Punkte-Abzug für die Zuschauerausschreitungen in den Aufstiegsspielen gegen den KFC Uerdingen vorsieht. Der SVW kündigte Berufung gegen das Urteil an, kümmert sich aber parallel auch um eine Verbesserung der Stadionsicherheit, damit sich Szenen wie am 27. Mai nicht mehr wiederholen können.
Schon einen Tag nach dem Skandal-Spiel beschloss der Traditionsclub einen weitreichenden Maßnahmenkatalog, den der DFB-Kontrollausschuss in seinem Strafantrag so gut wie komplett übernahm und der im Sportgerichts-Urteil vom vergangenen Donnerstag nun auch als Auflage fixiert wurde.
„Der Verein hat sich vernünftig gezeigt und einiges getan“, stellte DFB-Ankläger Wolfgang Zieher fest. „Es ist aufgefallen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Dinge angegangen wurden“, so Zieher weiter. Diese Zeitung blickt nochmals auf den Auflagenkatalog, den Stand der Umsetzungen und die Konsequenzen.
Sofortige Aufhebung der Selbstverwaltung der OST-Tribüne:
Bislang wurde die Ordnung auf der Ost-Tribüne („Siffling-Tribüne“) hinter dem Tor Richtung Neuostheim von den Fan-Gruppierungen selbst organisiert. Das ist übrigens keine Besonderheit beim SV Waldhof, auch in anderen Stadien wird das teilweise so gehandhabt. Da die Selbstkontrolle aber spätestens am 27. Mai für alle sichtbar gescheitert ist, werden künftig auch die Fan-Bereiche vom allgemeinen Ordnungsdienst kontrolliert. Hier muss übrigens ein neuer Partner gefunden werden, da der alte Dienstleister bereits vor dem Steinbach-Spiel Anfang Mai Insolvenz beantragt hatte.
Verlegung des Fan-Bereichs in die Blöcke F-G-H und M-N-O:
Im Klartext heißt das: Der bisherige Fan-Bereich hinter dem Tor wird in die Kurven der Osttribüne verlagert. Dieser Schritt ist im Fan-Lager sehr umstritten, auch bei den Waldhof-Verantwortlichen wurde diese Maßnahme nicht einstimmig beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Stimmung im Stadion unter diesem Schritt massiv leiden wird, zudem fühlt sich das bisherige Stamm-Publikum im Kurvenbereich verdrängt. „Hier werden wir Probleme bekommen“, fürchtet SVW-Geschäftsführer Markus Kompp, der in der jüngsten Verhandlung darum bat, die Verlegung der Fan-Bereiche nicht im Urteil festzuzurren, sondern eine Rückkehr der Fans auf die „Ost“ zu ermöglichen, wenn sich eine Besserung der Umstände abzeichnen sollte. Der DFB blieb hier bei seinen Forderungen; auf alle Zeit festgeschrieben sei der Umzug allerdings nicht, deutete Ankläger Zieher Gesprächsbereitschaft an.
Erweiterung der Videoüberwachung:
Hier befindet sich der SV Waldhof laut Geschäftsführer Kompp bereits in Gesprächen mit der Stadt Mannheim und der Polizei. Die hohen Investitionen in eine Anlage, mit der Täter noch besser identifiziert werden können, werden aber weiter den Etat belasten.
Keine Ultras-Container auf dem Stadiongelände:
Laut der Darstellung von Manager Kompp in der Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde bereits seit fünf Monaten versucht, eine 2003 initiierte Vereinbarung mit den Fans zurückzufahren, die unter anderem den Ultra-Container und die Schlüsselvergabe betrifft. Der Mietvertrag für den Container konnte allerdings nicht außerordentlich gekündigt werden, da die Bedingungen hierfür (u.a. „gravierende Vorfälle“) zuvor nicht erfüllt waren, wie Waldhof-Anwalt Johannes Zindel ausführte.
Kein Zugang zum Stadion außerhalb der Spieltage:
Künftig sollen nur noch Funktionsträger des Vereins oder der Stadionverwaltung Schlüsselgewalt haben. „Hier wurde zuletzt zuviel aus der Hand gegeben und dieses Vertrauen wurde dann auch ausgenutzt“, musste der Geschäftsführer bei der Verhandlung einräumen, als er gefragt wurde, wie überhaupt so viel Pyrotechnik ins Stadion gelangen konnte.
Keine Sammelbestellungen von Eintrittskarten:
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Tickets personalisiert nach außen gegeben werden und immer nachvollzogen werden kann, wer im Stadion ist.
Vorherige Anmeldung von Choreographien, Bannern und Verbot von Blockfahnen:
Choreographien mussten bislang schon angemeldet werden. Das Abbrennen von Rauchtöpfen wie vor dem Spiel gegen Uerdingen oder anderer Einsatz von Pyrotechnik war schon zuvor nicht erlaubt und nicht genehmigt.
Benennung eines hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten, Veranstaltungsleiters und Stadionverbotsbeauftragten:
Hier befindet sich der SVW in den finalen Gesprächen, der favorisierte Bewerber bringt sogar Erfahrung aus der hauptamtlichen Verbandsarbeit in diesem Bereich mit.
© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 11.07.2018
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