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Presse, 04.07.2018

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Presse, 04.07.2018

Beitragvon Pressesprecherin » 04.07.2018, 18:40

Waldhof hofft auf mildes DFB-Urteil

 MARTIN GRANZOW-EMDEN

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Vor der DFB-Sportgerichtsverhandlung am Donnerstag hofft Markus Kompp, Geschäftsführer des SV Waldhof Mannheim, auf ein mildes Urteil. Dem Verein drohen wegen Fanausschreitungen Punktabzüge und eine saftige Geldstrafe.

Grund für die Verhandlung, die in der DFB-Zentrale in Frankfurt stattfinden wird, sind die Zuschauer-Ausschreitungen in den beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen Uerdingen. Beim Rückspiel am 27. Mai in Mannheim hatten diese zum Abbruch der Partie geführt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte daraufhin dem SV Waldhof einen Strafantrag zukommen lassen. Darin fordert er einen Abzug von neun Punkten für die neue Saison, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro und insgesamt acht bis zum Saisonstart umzusetzende Auflagen. Der Verein hat diesem Antrag nicht zugestimmt. 

Herr Kompp, mit welchen Gefühlen denken Sie an die Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht?

Ein Punkteabzug wäre natürlich ein herber Rückschlag für uns. Dennoch haben wir in den zurückliegenden Wochen alles dafür getan und werden auch weiterhin alles dafür tun, dass einSzenario, wie man es bei den Aufstiegsspielen erlebt hat, künftig nicht mehr passieren wird. 

Welche Chancen rechnen Sie sich aus? 

Wir sind zuversichtlich, ein milderes Urteil zu bekommen. Wir haben gut gearbeitet mit der Polizei und laut Landes-Innenminister Thomas Strobl bereits insgesamt 25 Täter ermittelt. Wir haben also das uns Mögliche getan, um im Nachgang die Täter zu identifizieren.

Böller und Raketen von Waldhof-Fans landeten am 27. Mai auf dem Rasen des Mannheimer Carl-Benz-Stadions.SWR Samla. De

Wie sehr belastet dieses Thema die Mannschaft, die sich bereits wieder auf die neue Saison vorbereitet?

Die Mannschaft beobachtet das natürlich. Dennoch wird in Mannheim ruhig und professionell gearbeitet. Das haben wir in der Vergangenheit so gepflegt, und so werden wir es auch weiterhin tun. Wir versuchen Ruhe auszustrahlen und sachlich zu arbeiten.

Wie ist das zuletzt angespannte Verhältnis zu den eigenen Fans? 

Wir sind im guten Austausch mit "Pro Waldhof", dem Dachverband unserer Fans. Mit ihnen haben wir uns wiederholt und konstruktiv ausgetauscht. Der Dialog ist da. Dennoch geht es in den Gesprächen nicht um unsere Fans, sondern um die Chaoten. Die müssen wir klar separieren und das Ganze differenziert betrachten. Es sollen nicht alle Waldhof-Fans im Fokus stehen, sondern nur die wenigen, einzelnen Chaoten. 

Sollte man tatsächlich mit 9 Minuspunkten in die Saison starten müssen: was wäre dann das Saisonziel?

Wir haben letztes Jahr gezeigt, dass wir mehr als neun Punkte aufholen können. Die neue Saison werden wir also nicht im Vorfeld bereits abschreiben, wenngleich ein möglicher Punktabzugdas Ganze ungleich schwerer macht. Die Vertragsverlängerungen unseres Cheftrainers Bernhard Trares, unseres Co-Trainers Benjamin Sachs sowie unseres Sportlichen Leiters Jochen Kientz waren Zeichen in die richtige Richtung. Wenn es letztlich wirklich zum Abzug kommen sollte, werden wir uns nochmal zusammensetzen und besprechen, wie wir die neue Saison angehen.  


https://www.swr.de/sport/fussball/regio ... n-100.html
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Re: Presse, 04.07.2018

Beitragvon Pressesprecherin » 04.07.2018, 18:46

Sportgericht setzt den Schlusspunkt

04. Juli 2018Autor: Thorsten Hof (th)

Auch bengalisches Feuer im Waldhof-Fanblock gehörte zu den Begleitumständen des Spielabbruchs.

© Binder

MANNHEIM/FRANKFURT.

Gespannt schauen Fans, Spieler und Funktionäre des Fußball-Regionalligisten SV Waldhof am Donnerstag nach Frankfurt. Dort wird vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ab 12.30 Uhr entschieden, ob der SVW tatsächlich mit der Hypothek eines Neun-Punkte-Abzugs und einer saftigen Geldstrafe in die neue Saison starten muss. Diese Zeitung beantwortet die grundlegenden Fragen rund um diese Verhandlung.

Worüber und warum wird in Frankfurt konkret verhandelt?

Grund für die Verhandlung sind die Zuschauer-Ausschreitungen in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen, die im Abbruch des Rückspiels am 27. Mai 2018 gipfelten. Der DFB-Kontrollausschuss, also das Untersuchungs- und Anklageorgan des Fußball-Bundes, forderte in der Folge in einem Strafantrag neun Punkte Abzug für die neue Saison, eine Geldstrafe von 50 000 Euro und mit Blick auf die Stadionsicherheit insgesamt acht bis zum Saisonstart umzusetzende Auflagen. Da der SVW den Strafantrag nicht akzeptierte und eine Stellungnahme abgab, muss nun das Sportgericht entscheiden.

Sind Punktabzüge bei Zuschauerausschreitungen üblich?

Nein. Bislang gab es nur Punktabzüge für Clubs, die sich Verstöße im Lizenzierungsverfahren zu Schulden kommen ließen oder Lizenzauflagen nicht erfüllt haben. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, legte sich 2014 sogar fest, als Eintracht Frankfurt aus ähnlichen Gründen Punktabzüge drohten. Eine sportliche Strafe werde „aus grundsätzlichen Überlegungen nicht erwogen, weil man mit einem Urteil wegen Zuschauer-Ausschreitungen nicht in den sportlichen Wettbewerb eingreifen will“, sagte Lorenz damals. Ein Umdenken sei „nicht beabsichtigt“, bekräftigte der oberste DFB-Sportrichter.

Was spricht dafür, dass es den SVW dennoch treffen könnte?

Das Sportgericht könnte zu dem Schluss kommen, dass der Verein vor allem im Rückspiel nicht genug unternommen hat, um die enorme Menge der Pyrotechnik im Stadion zu verhindern. Damit wäre auch der Club mit in der Haftung. Zumal steht der SV Waldhof in Frankfurt auf der Liste der „Wiederholungstäter“.

Was spricht noch für eine harte Strafe mit Modell-Charakter?

Die Tatsache, dass heute mündlich verhandelt wird, könnte ein schlechtes Omen für den Waldhof sein. Eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht ist die Ausnahme und wird nur in etwa drei Prozent der Fälle beantragt. Sie erfolgt immer dann, wenn beispielsweise der Einzelrichter von Amts wegen in Fällen grundsätzlicher Bedeutung eine mündliche Verhandlung anordnet. Ein Punktabzug wegen Zuschauerausschreitungen wäre tatsächlich eine grundsätzliche neue Strafe.

Wäre die Saison bei einem Neun-Punkte-Abzug schon gelaufen?

„Nein“, sagt Sportchef Jochen Kientz kämpferisch. „Wir wissen, was wir können und wissen, wie gut wir in der Rückrunde gespielt haben.“ Realistisch betrachtet dürfte eine solche Hypothek aber zu groß sein, um die Meisterschaft und damit den ersehnten Aufstieg anpeilen zu können. Die Regionalliga Südwest gilt an der Spitze schließlich als sehr ausgeglichen. Mannschaften wie Saarbrücken, Steinbach, Elversberg oder Offenbach hätten so schon vom Start weg einen immensen Vorteil.

Wer leitet die wegweisende Verhandlung gegen den SVW?

Geleitet wird die Verhandlung nicht vom Sportgerichtsvorsitzenden Hans E. Lorenz, sondern von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Oberholz war mit den Umständen des Relegationsrückspiels bereits mit Blick auf die Spielwertung befasst. Die Partie (Abbruch beim Stand von 2:1 für den KFC Uerdingen) wurde gemäß den Statuten nachträglich mit 2:0 für die Uerdinger gewertet.

Kann das Urteil noch härter als der Strafantrag ausfallen?

Nein. Der Einzelrichter darf im Strafmaß nicht über das hinausgehen, was der Kontrollausschuss als Sanktion beantragt hatte.

Was muss passieren, damit der Strafantrag abgemildert wird?

Eingeständnisse und Entgegenkommen des Beschuldigten dürften bei aller klaren Argumentation in der Sache auch in dieser Verhandlung einen Einfluss auf das Strafmaß haben. Dass die vom SVW relativ schnell angekündigten Maßnahmen zur Stadionsicherheit vom DFB im Strafantrag als verbindliche Auflagen aufgegriffen wurden, könnte sich positiv auswirken. Sollte es keinen Punktabzug geben, muss sich der Waldhof nach Einschätzung von Experten aber auf mindestens ein Spiel vor leeren Rängen einstellen - wahrscheinlich eher zwei. Die Geldstrafe käme hinzu.

Kann der Waldhof gegen ein Urteil Berufung einlegen?

Gegen eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist innerhalb einer Woche nach Verkündung oder mangels Verkündung nach Zustellung des angefochtenen Urteils Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich. Dieses entscheidet verbandsintern abschließend über ein Sportgerichtsverfahren.

© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 04.07.2018

https://www.morgenweb.de/mannheimer-mor ... 77144.html
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